Im Jahr 2020 wurde die neue Kassensicherungsverordnung erlassen, welche bestimmt, dass alle elektronischen Kassensysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen müssen. Eine TSE ist ein System, das durch die vollständige und wahrheitsgemäße digitale Dokumentation über Kassenvorgänge Manipulation digitaler Kassensysteme verhindern soll. Es gibt sie beispielsweise als USB-Stick oder Cloudlösung. 
Wichtig ist, dass es sich dabei um eine offiziell zertifizierte TSE handeln muss. Durch die Zertifizierung ist gewährleistet, dass alle Vorgaben des BSI vollständig berücksichtigt und umgesetzt werden. So ist ebenfalls eine fehlerfreie Dokumentation an das Finanzamt möglich.

Bei dem Erlass 2020 wurde für Kassenmodelle, die nach dem 25.10.2010 und vor dem 01.01.2020 erworben wurden, aber wegen ihrer Bauart nicht aufrüstbar waren, eine Übergangsfrist bis 31.12.2022 gewährt. Für diese Kassen ist nun die Übergangsfrist abgelaufen. Ab dem 01.01.2023 muss jedes genutzte Kassensystem den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung entsprechen. 

Auch wir bei M71 Service mussten uns als Kassenhersteller damit auseinandersetzen. Durch unser erfahrenes Entwicklerteam konnten wir innerhalb kurzer Zeit unsere Kassensoftware so weiterentwickeln, dass der Einsatz einer zertifizierten TSE möglich war. 

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