Die Kassenverordnung 2017 beinhaltet keine Registrierkassenpflicht.

Die neue Kassenverordnung besagt aber vor allem, dass eine elektronisch geführte Kasse GoBD – konform („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) sein muss. Zusätzlich müssen einige andere wichtige Grundsätze beachtet und berücksichtig werden.

Wen betrifft die neue Kassenverordnung 2017?

Die neue Kassenverordnung 2017 betrifft alle Händler und Gewerbetreibende, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen.

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